Beruf

Die Kampagne „Mach Kirchenmusik“ ist eine Initiative der Förderstiftung der Hochschule für evangelische Kirchenmusik Bayreuth, unterstützt vom Verband Evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Bayern e. V.

Umfassende Information zum Berufsbild und zur Ausbildung finden Sie auf der Homepage von MACH KIRCHENMUSIK.

Der Beruf als Kirchenmusiker*in kann entweder haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden. Je nach angestrebter Tätigkeit enden die Studiengänge mit unterschiedlichen Qualifikationen:

A-Examen / Master Kirchenmusik hauptberuflich
B-Examen / Bachelor Kirchenmusik hauptberuflich

Große Prüfung im kirchenmusikalischen Nebenamt (vormals C-Prüfung)
Kleine Prüfung im kirchenmusikalischen Nebenamt (vormals D-Prüfung)

Den unterschiedlichen Studienabschlüssen entspricht die Stellenstruktur, denn eine Kirchenmusik-Stelle ist entweder als A-, B- oder nebenamtliche Stelle ausgeschrieben.
Nebenberufliche Stellen können dabei auch von Personen mit großer, kleiner Prüfung oder auch ohne Prüfung besetzt werden.

Nebenberufliche Kirchenmusikstellen

Der kirchenmusikalische Dienst auf nebenberuflichen Stellen kann von einem oder auch in Arbeitsteilung von mehreren Mitarbeitenden versehen werden. In der Hauptsache bezieht er sich auf das Orgelspiel bei den Gottesdiensten und/oder die Leitung eines Vokal- oder Instrumentalchores. Je nach örtlichen Gegebenheiten lässt sich dieser Dienst auch in reicherer Weise entfalten. Grundsätzlich kann er neben nahezu jedem anderen Beruf ausgeübt werden.

Stellenstruktur

Das Gottesdienstverständnis und die gottesdienstliche Praxis der Evangelischen Kirche bedingen, dass in jeder Gemeinde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich sind, die die kirchenmusikalischen Aufgaben erfüllen. Zu einem besonders hohen Prozentsatz (über 1.200 Stellen) wird dieser Dienst auf nebenamtlichen Kirchenmusikstellen versehen. Lediglich ca. 120 Stellen werden von A- oder B- Kirchenmusiker*innen hautpamtlich betreut.

Hauptberufliche Kirchenmusikstellen (A- und B-Stellen)

An größeren und für die Pflege der Kirchenmusik örtlich und überregional wichtigen Kirchen bestehen A- oder B-Kirchenmusikstellen. Das kirchenmusikalische Amt ist dabei durch eine ungewöhnliche Vielfalt von Tätigkeitsfeldern gekennzeichnet.