Bitte beachten Sie, dass diese Stundensätze für Honorarabrechnungen nur gelten, wenn im Jahr nicht mehr als 10 Dienste geleistet werden.
Ab dem 11. Dienst ist seit 2019 ein Anstellungsvertrag verpflichtend!!
NEUE STUNDENSÄTZE SEIT JANUAR 2023 FÜR KIRCHENMUSIKER*INNEN, ORGELDIENST UND CHORLEITUNG
Informationen zu Honorarverträgen und geringfügiger Beschäftigung des Landeskirchenamtes
FAHRTKOSTEN für nebenamtliche KirchenmusikerInnen gemäß ARR 732/1 § 47:
Erstattung ab dem 11. km, wenn die einfach Fahrt zwischen Wohnung und Einsatzort mehr als 10 km beträgt. Maximale Erstattung für 25 km.
STUNDENSÄTZE 2021/2022
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Formular Organistenabrechnung:
Werkbuch Gehörbildung
Prüfungsordnung und Leitfäden kleine und große Prüfung:
Wir empfehlen zur Vorbereitung das Werkbuch C-fit!, erhältlich bei: Strube Verlag: Alle Produkte